Bevor es auf die Walz geht
Nicht jeder kann einfach so auf Wanderschaft gehen, einige Voraussetzungen müssen meistens erfüllt sein. Die Regeln unterscheiden sich von Schacht zu Schacht und als Freireisender ist es eh nochmal anders. Grundsätzlich gilt meistens: Wandergesellen dürfen maximal 30 Jahre alt, ledig, noch kinderlos und schuldenfrei sein. Weitere Voraussetzung: eine abgeschlossene Lehre, nur Gesellen können auf Wanderschaft gehen. Diese Regeln unterschieden sich natürlich von Schacht zu Schacht.
Dazu kommt der Abstand zum Heimatort, den alle zünftigen Gesellen während der Wanderjahre wahren müssen, meist sind dies um die 50 Kilometer. Um sicher zu sein, dass diese Bannmeile nicht mehr überschritten wird, ziehen viele Wandernde auf der Karte einen Kreis in der festgeschriebenen Größe um die eigene Stadt herum. Auch ein eigenes Fahrzeug dürfen die Gesellen nicht benutzen. Die meisten Tippelbrüder sind deshalb per Anhalter unterwegs.
Wenn es los geht mit der Walz, wird der Neuling in der Regel von einem anderen Wandersgesellen abgeholt, dieser begleitet ihn während der ersten Monate und weist ihn in das Regelwerk der Walz ein. Darunter fallen auch die zahlreichen geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der Walz. Dazu gehört vor allem die Ehrbarkeit, also Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit, Achtung vor der Ehre der Mitmenschen und Gewaltlosigkeit. Schließlich wollen die nächsten, die auf Wanderschaft sind, die gleiche Gastfreundschaft erfahren, wie die Vorgänger.
Übrigens: Inzwischen sind auch einige Frauen auf Tippelei. Manche Schächte nehmen sie auf, ansonsten können sie natürlich auch individuell auf Wanderschaft gehen.